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Sorgfältig lesen: Die AGB der Singlebörsen
Die AGB einer Singlebörse oder Partnervermittlung sind nicht nur die Grundlage des Vertrages zwischen Verbraucher und Anbieter, sondern zudem ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Portals. Damit es kein böses Erwachen gibt, lesen Sie sich die AGB stets intensiv durch!
Wer sich bei einer Singlebörse anmeldet, schließt einen Vertrag mit dem Anbie- ter. Der Vertrag kommt auch bei einer kostenlosen Anmeldung und bei Angebo- ten ohne Beitragsgebühr zustande. Daher müssen Sie zwingend auf die AGB der Singlebörse achten, denn hier sind die Bestandteile der Abkommen im Ver- trag zwischen Singlebörse und Verbraucher geregelt. Einige Anbieter von Single- börsen haben unfaire AGB. Lesen Sie die AGB immer ordentlich durch und er- klären Sie sich erst einverstanden, wenn Sie alle Punkte verstanden haben. Beschäftigen Sie sich besonders mit dem Kleingedruckten, denn hier können häufig zusätzliche Klauseln versteckt sein
Auf einige Fallen möchten wir Sie hier aufmerksam machen:
Einige AGB der Singlebörsen regeln, dass die Kontaktaufnahme nur mittels teu- ren SMS (Premium-SMS) oder über teure Hotlines mit beispielsweise 0900-Vor- wahl erfolgen kann. In diesem Fall handelt es sich bei den Damen meist um Prostituierte und die AGB sind nicht fair. Schließen Sie hier nichts ab, es wird Sie nur Unmengen an Geld kosten.
Auch bei einigen offensichtlich kostenlosen Singlebörsen ist Vorsicht geboten. Häufig haben diese Portale im Kleingedruckten vereinbart, dass beispielsweise nur der erste Monat kostenlos ist, die Folgemonate bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren aber 14,95 Euro pro Monat kosten. Sollten Sie darauf reinfallen, set- zen Sie sich zuerst mit dem Verbraucherschutz in Verbindung. Selbst wenn die Singlebörse mit einem Anwalt droht, zahlen Sie nicht ohne sich intensiv nach Ih- ren Rechten zu erkundigen. Da die Gerichte in diesen Fällen meistens zuguns- ten der Verbraucher entscheiden, ist es unwahrscheinlich, dass die Singlebörse rechtliche Schritte einleitet.
In einigen AGB der Singlebörsen wird geregelt, dass Daten der Kunden verkauft werden dürfen. Da diese Daten, gerade personenbezogene Daten und Bilder von Ihnen, auch nur Ihnen gehören, achten Sie darauf, dass in den AGB der Sin- glebörsen die Befugnis zur Datenweitergabe definitiv ausgeschlossen wird.
In den AGB der Singlebörsen wird auch geregelt, ob sich der Vertrag automa- tisch verlängert. Wenn Sie zum Beispiel nicht spätestens zwei Wochen vor Ab- lauf der Vertragslaufzeit kündigen, so verlängert sich der Vertrag um noch einmal die gleiche Vertragslaufzeit. Wenn dies in den AGB Ihrer Singlebörse so geregelt ist, kündigen Sie einfach direkt nach der Anmeldung zum Ende der Laufzeit, so können Sie es nicht vergessen.
